Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung – was wird beglaubigt und warum?
Für viele Urkunden und Dokumente die bei einer Behörde, einem Amt oder einer offiziellen Stelle vorgelegt werden müssen, wird verlangt dass sie von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden. Der Übersetzer bestätigt mit der Beglaubigung die Richtigkeit der Übersetzung und stempelt und unterschreibt diese. Diese ‚beglaubigten‘ Übersetzungen werden auch beeidigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen genannt.

Beeidigte, beglaubigte oder bestätigte Übersetzung?
Bei diesen unterschiedlichen Bezeichnungen handelt es sich bei allen Varianten um das Gleiche: Übersetzungen die vom Amtswegen benötigt werden und die von einem allgemein ermächtigten Übersetzer ausgeführt werden.
Je nach Bundesland gibt es eine allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Die Bezeichnung richtet sich nach dem Recht der deutschen Bundesländer und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen. Für Bayern gilt, dass ermächtigte Übersetzer die Staatliche Prüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben. Die Übersetzer werden daraufhin von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Beglaubigte Übersetzung: die Merkmale
Eine beglaubigte Übersetzung unterliegt strengen formellen Vorschriften.
Die Übersetzung wird versehen von:

einer Überschrift,
einer Seitennummerierung,
einem Stempel,
einem Beglaubigungsvermerk und
dem Unterschrift des Übersetzers.

In der Überschrift steht, aus welcher Sprache übersetzt wurde.
Falls die Übersetzung aus mehreren Blättern besteht, sollen diese so miteinander verbunden werden, dass sie nicht mehr voneinander getrennt werden können.  Oft wird eine Kopie des Original-Dokuments beigeheftet.

Format des Ausgangstextes
Bei bestätigten Übersetzungen soll außerdem das originale Layout und Schriftbild des zu übersetzenden Dokuments aus Gründen der Nachvollziehbarkeit möglichst originalgetreu übernommen werden. Stempel und Logo werden in eckigen Klammern vermerkt.

Anmerkung des Übersetzers
Bei erklärungsbedürftigen Inhalten fügt der Übersetzer eine Anmerkung hinzu, entweder kursiv und in eckigen Klammern oder als Fußnote. In der Anmerkung können zum Beispiel für die Niederlande spezifische Begriffe erläutert werden oder werden Auffälligkeiten im Originaldokument beschrieben.

Beglaubigungsvermerk
Jede beglaubigte Übersetzung wird abgeschlossen mit dem Beglaubigungsvermerk, die je nach Bundesland gesetzlich festgelegt wurde. Für Übersetzungen die in Bayern verfasst wurden, lautet sie zum Beispiel:

Als in Bayern öffentlich bestellter Übersetzer für die […] Sprache bestätige ich: Vorstehende Übersetzung der mir im […] [Original/beglaubigter Abschrift/Fotokopie usw.] abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.

Mit diesem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit im Hinblick auf das Original-Dokument. In der Beglaubigungsformel wird auch vermerkt ob die Dokumente dem Übersetzer in Original oder als PDF vorgelegt wurden.

Beglaubigte Übersetzung versus beglaubigte Kopie oder Abschrift
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird handelt es sich um eine inhaltliche Beglaubigung. Ziel ist, die Verfälschung von Inhalten vorzubeugen. Eine beglaubigte Kopie dagegen ist eine Kopie eines Dokuments mit einer amtlichen Beglaubigung. Die amtliche Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie dem Original entspricht. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie nicht beim Übersetzer, sondern beim Bürgeramt (Stadtverwaltung, Kreis- und Gemeindeverwaltung), Notar, Standesamt oder bei Schulen und Universitäten. Manchmal sind Kirchen und Krankenkassen auch berechtigt, eine beglaubigte Kopie zu erstellen.

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